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Mit Bestehen der Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad eines „Bachelor of Science“.
Die erfolgreich abgeleistete Bachelorprüfung gilt zugleich als Laufbahnprüfung für die in § 1 genannte Laufbahn.
Prüfungsakten sind mindestens vier Jahre aufzubewahren. Teil 4 Evaluierung, Hochschulregelungen
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus
Mit Bestehen der Hochschulprüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad „Bachelor of Arts“.
Mit Bestehen der Hochschulprüfung verleiht die Hochschule einen Hochschulgrad „Bachelor of Laws“ beziehungsweise „Bachelor of Arts“.
Mit Bestehen der Hochschulprüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad „Bachelor of Arts“.
Auf Grund eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelor- oder Masterstudienganges gemäß § 3 Absatz 4 Nummer 3 sowie Absatz 4a verleiht die Hochschule für Polizei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.