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Studienleistungen, die nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind mit einer der folgenden Noten des Bachelor-Bewertungssystems zu bewerten: Laufbahnrechtliches Bewertungssystem | Bachelor-Bewertungssystem in Noten | in Worten | in Noten | in Worten sehr gut (1) | eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung | sehr gut (bis 1,5) | eine hervorragende Leistung gut (2) | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung | gut (über 1,5 bis 2,5) | eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt befriedigend (3) | eine im Allgemeinen den Anforderungen entsprechende Leistung | befriedigend (über 2,5 bis 3,5) | eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen genügt ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht | ausreichend (über 3,5 bis 4,0) | eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt mangelhaft (5) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten | nicht ausreichend (über 4,0) | eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt ungenügend (6) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten Satz 1 gilt auch für die Bachelorarbeit einschließlich des Kolloquiums.
Studienleistungen, die nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind mit einer der folgenden Noten des Bachelor-Bewertungssystems zu…
Studienleistungen, die nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind mit einer der folgenden Punktzahlen und der sich daraus ergebenden…
Leistungen gemäß § 16 Absatz 1, die nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind mit einer der folgenden Noten des…
Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungen gemäß Absatz 1 jeweils mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) oder „bestanden“ bewertet…
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten zu bewerten. 1 = sehr gut eine hervorragende Leistung; 2 = gut eine Leistung, die erheblich…
Erreichen Studierende bei einer Studienleistung auch nach Inanspruchnahme einer Wiederholung nach Absatz 1 nicht eine Bewertung von mindestens „ausreichend“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.