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Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Auszubildenden für ihre Laufbahn zu befähigen. Zu vermitteln sind insbesondere die für die Übernahme einer Truppführer- sowie Rettungssanitäterfunktion notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Auszubildenden auch zum eigenständigen Lernen verpflichtet.
Es ist so auszubilden, dass sich die Auszubildenden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes verpflichtet fühlen und ihren Beruf als Dienst für das allgemeine Wohl des Volkes auffassen.
Es ist so auszubilden, dass sich die Auszubildenden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes verpflichtet fühlen und ihren…
Sie sind so auszubilden, dass sie der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet sind und den Beruf als Dienst für das allgemeine Wohl auffassen.
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Beamtinnen und die Beamten für die Laufbahn zu befähigen. Ihnen sind
Die Beamtinnen und Beamten sind so auszubilden, dass sie sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Landes verpflichtet fühlen und ihren Beruf als…
Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Beamtin oder der Beamte sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland…
Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Beamtin oder der Beamte sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Staates verpflichtet fühlt und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.