§ 3 Abs. 1 SFeuLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (Saarländische Feuerwehrlaufbahnverordnung - SFeuLVO) Vom 31. Juli 2023*)
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Beamtin oder den Beamten theoretisch und praktisch auszubilden, um sie oder ihn zu befähigen, Aufgaben in der…
§ 16 Abs. 1 SFeuLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (Saarländische Feuerwehrlaufbahnverordnung - SFeuLVO) Vom 31. Juli 2023*)
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Beamtin oder den Beamten theoretisch und praktisch auszubilden, um sie oder ihn in die Lage zu versetzen, Aufgaben in…
§ 8 Abs. 1 SFeuLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (Saarländische Feuerwehrlaufbahnverordnung - SFeuLVO) Vom 31. Juli 2023*)
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Beamtin oder den Beamten theoretisch und praktisch auszubilden, um sie oder ihn zu befähigen, Aufgaben in der…
§ 4 Abs. 1 VAP1.2-Feu NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Auszubildenden für ihre Laufbahn zu befähigen. Zu vermitteln sind insbesondere die für die Übernahme einer…
§ 2 Abs. 1 GtDBwBrandschutzVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen,