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Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Er beinhaltet die Ausbildung nach §§ 6 bis 9 sowie die Laufbahnprüfung gemäß § 10.
Bei einer notwendig werdenden Verlängerung von Ausbildungszeiten gemäß § 8 Absatz 2, bei erstmaliger Nichtzulassung zur Rettungssanitäter- oder Laufbahnprüfung gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer vom 30. Juni 2012 (GV. NRW. S. 282) in der jeweils geltenden Fassung beziehungsweise § 13 Absatz 1, beim erstmaligen Nichtbestehen der Rettungssanitäter- oder der Laufbahnprüfung gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer beziehungsweise § 18 Absatz 1 kann die Ausbildung um insgesamt bis zu höchstens sechs Monate durch die Einstellungsbehörde verlängert werden. Die Wiederholung von Zeiten der Ausbildung kann bei einer anderen Ausbildungsbehörde erfolgen.
Die Beamtin oder der Beamte ist zu entlassen, wenn
sie oder er die an ihn zu stellenden Anforderungen in charakterlicher, körperlicher oder geistiger Hinsicht nicht oder nicht mehr erfüllt,
sie oder er die Leistungsanforderungen eines bereits wiederholten Leistungsnachweises gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 oder Ausbildungsabschnitts gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 erneut nicht erfüllt,
sie oder er wiederholt nicht zu einer der in Absatz 2 genannten Prüfungen zugelassen wird oder die Rettungssanitäterprüfung erneut nicht besteht oder
ihre oder seine Ausbildung über die Höchstgrenze des Absatz 2 Satz 1 hinaus verlängert werden müsste. Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.
Im Falle der Entlassung der Beamtin oder des Beamten nach Nummer 1 und 2 sind die Gründe der Entlassung schriftlich darzulegen und der Beamtin oder dem Beamten mündlich zu erläutern.
Bei erneuter Nichterfüllung der Leistungsanforderungen eines bereits wiederholten Ausbildungsteils gemäß §§ 8 Absatz 2 Satz 3, 9 Absatz 2, bei wiederholter…
unterbrochen wurde und aufgrund der Unterbrechung die Ziele und Mindestanforderungen der Ausbildung gemäß § 9 innerhalb der verbleibenden Ausbildungsdauer nicht…
Die Ausbildung kann auf Antrag aus besonderen Gründen in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist…
Der Vorbereitungsdienst kann, falls die Zulassung zur Prüfung nach § 16 Absatz 3 abgelehnt wird, oder wenn aus anderen Gründen das Ausbildungsziel in einzelnen…
Der Vorbereitungsdienst kann, wenn das Ziel der Ausbildung noch nicht erreicht ist, durch die Einstellungsbehörde verlängert werden. Er ist auf Vorschlag des…
Bei einer notwendig werdenden Verlängerung von Ausbildungszeiten (§ 20 Absatz 3) und beim erstmaligen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung (§ 21 Absatz 6 Satz 2,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.