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In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen kann eingestellt werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Laufbahn geeignet ist; dabei darf von schwerbehinderten Menschen und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt werden und
3. a) eine Realschule mit Erfolg besucht hat oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt, oder b) eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt sowie aa) eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder bb) eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nachweist.
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
Daneben müssen die Bewerberinnen und Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllen und nach ihren…
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.