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Die Einstellung in das duale Studium setzt voraus, dass die sich bewerbende Person
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung in ein Beamtenverhältnis erfüllt,
nach den charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Laufbahn geeignet ist,
eine zu einem Hochschulstudium berechtigenden Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
ein vierwöchiges vermessungstechnisches Pflichtpraktikum in der Ausbildungsbehörde nachgewiesen hat und
während des Vorbereitungsdienstes einen anerkannten Bachelorstudiengang entsprechend § 1 Absatz 2 Nummer 3 absolviert.
Zur Ausbildung kann auch eingestellt werden, wer die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Nummer 2 und 3 erfüllt und im Rahmen eines Vertrages für das Studium im Beschäftigungsverhältnis gemäß § 36 Absatz 5 für eine Tätigkeit auf der Funktionsebene des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 befähigt werden soll.
eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
ein mit einem Mastergrad erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule oder einen gleichwertigen Abschluss einer anderen…
das Abschlusszeugnis des zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation führenden Studiums an einer Fachhochschule, einer Universität, einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.