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Über die praktische Ausbildung in den Abschnitten 1 bis 5 ist spätestens am letzten Tag des jeweiligen Ausbildungsabschnittes eine Beurteilung zu fertigen und zur Ausbildungsakte zu nehmen.
Über die praktische Ausbildung in den einzelnen Ausbildungsabschnitten ist spätestens am letzten Tag der Ausbildung eine Beurteilung zu fertigen und zur…
Nach Beendigung des Ausbildungsabschnittes II der Anlage 1 ist durch die jeweilige Ausbildungsbeauftragte oder den jeweiligen Ausbildungsbeauftragten eine…
Über die Leistungen in den Ausbildungsabschnitten 1 bis 3 ist unverzüglich eine Beurteilung zu fertigen und zur Ausbildungsakte zu nehmen. Für die Beurteilung…
Beurteilungen sind nach dem Muster der Anlage 3 zu fertigen. Die Bewertung erfolgt nach der Bewertungsskala gemäß § 20 Absatz 4. Die Beurteilungen der…
Über die Ausbildung in jeder der in § 14 Absatz 1 genannten fachpraktischen Studienzeiten ist von der Ausbildungsleitung unter Berücksichtigung der…
Die in den Ausbildungsabschnitten bearbeiteten Vorgänge sind mit dem Beamten zu besprechen und bei der Beurteilung nach § 14 zu berücksichtigen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.