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Bewerbungen sind an die jeweils zuständige Einstellungsbehörde zu richten. Einstellungsbehörden sind
die Bezirksregierungen,
die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung,
das Landesamt für Besoldung und Versorgung,
das Landesamt für Finanzen,
der Landesbetrieb Information und Technik und
der Landesbetrieb Straßenbau.
Der Bewerbung sind beizufügen:
ein Lebenslauf,
eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter, wenn die Bewerberin oder der Bewerber noch nicht volljährig ist und
eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses vor der Bewerbung, ggf. auch Abschriften von Zeugnissen über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung. Sofern ein Zwischenzeugnis vorgelegt wird, ist das Abschlusszeugnis, das die nach § 1 Nummer 3 zu fordernde Vorbildung nachweist, unverzüglich nachzureichen.
Bei Bewerbungen aus dem öffentlichen Dienst kann auf die Vorlage der Unterlagen verzichtet werden, die bereits in der Personalakte enthalten sind.
Der Bewerbung sind beizufügen:
Der Bewerbung sind beizufügen:
Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten.
Der Bewerbung sind beizufügen:
Der Bewerbung sind beizufügen:
Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten. Einstellungsbehörden sind
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.