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Der Entscheidung über die Zulassung geht ein Verfahren nach anerkannten wissenschaftlichen Regeln der Personalauswahl voraus.
Die Einzelheiten des Auswahlverfahrens regelt das für Inneres zuständige Ministerium.
Auf der Grundlage des Ergebnisses des Auswahlverfahrens entscheidet die Einstellungsbehörde über die Zulassung.
Über die Einstellung entscheidet das Ministerium nach einem geeigneten Auswahlverfahren.
Auf der Grundlage des Ergebnisses des Auswahlverfahrens entscheidet die Einstellungsbehörde über die Zulassung.
Auf der Grundlage des Ergebnisses des Auswahlverfahrens entscheidet die Einstellungsbehörde über die Zulassung.
Über die Einstellung entscheidet das Ministerium nach einem geeigneten Auswahlverfahren.
Auf der Grundlage des Ergebnisses des Auswahlverfahrens entscheidet die Einstellungsbehörde über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst.
Der Entscheidung über die Einstellung geht ein Auswahlverfahren voraus.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.