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Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen.
Die Laufbahnprüfung ist vollständig zu wiederholen. Einzelne Prüfungsteile können nicht erlassen werden. Die Einstellungsbehörde verlängert die Ausbildung in dem erforderlichen Umfang. Teil 3 Berufliche Entwicklung in der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes
Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, kann diese einmal wiederholen; das Bundesministerium der Verteidigung kann in begründeten Fällen eine zweite…
Hat die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer die Laufbahnprüfung nicht bestanden, so kann sie oder er die Laufbahnprüfung einmal wiederholen. Der…
Hat die Anwärterin oder der Anwärter die Laufbahnprüfung nicht bestanden, kann diese einmal wiederholt werden. Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen.…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen.
Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat oder für wen sie als nicht bestanden gilt, darf sie einmal zum nächstmöglichen Prüfungstermin wiederholen. Die…
Die gesamte Laufbahnprüfung gilt als nicht bestanden, wenn mindestens einer ihrer Prüfungsteile nicht bestanden wird.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.