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Die Einführungszeit für die Beamtinnen und Beamten kann jeweils zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres begonnen werden. § 4 Absatz 2 gilt entsprechend.
Bei Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten tritt an die Stelle der Laufbahnausbildung die Einführungszeit. Der Beginn der Einführungszeit ist mit dem Institut…
Die Bewerberinnen oder Bewerber werden zum 1. September eines Jahres eingestellt oder zur Aufstiegseinführung zugelassen.
Die Beamtinnen und Beamten werden in die neue Laufbahn eingeführt. Die Einführungszeit dauert zwölf Monate. Die Einführungszeit kann um bis zu drei Monate…
Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt. Die Einführungszeit dauert drei Jahre. Sie kann…
Umfang und Inhalt der Einführungszeit entsprechen dem zweiten Ausbildungsjahr für Brandreferendarinnen und Brandreferendare, beginnend mit dem zentralen…
Die Beamtinnen und Beamten nehmen nach einer Einweisung in der Einstellungsbehörde an einem Einführungslehrgang teil, der in der Regel dreieinhalb Monate dauert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.