Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Staatsarchivinspektoranwärter, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Vorbereitungsdienst befinden, gelten weiterhin die Vorschriften der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Archivdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen vom 28. Juli 1981(GV. NRW. S.466), zuletzt geändert durch Artikel 12 (Zweiter Teil) des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498).
Für Anwärterinnen und Anwärter, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits im Vorbereitungsdienst befinden, gelten die Bestimmungen der…
Für Anwärterinnen und Anwärter, die vor dem 1. Mai 2019 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den…
Die Ausbildung und Prüfung der Personen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der…
Für Beamtinnen und Beamte, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Vorbereitungsdienst befinden, gelten weiterhin die Vorschriften der…
Für Vorbereitungsdienstverhältnisse, die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen worden sind, sind die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für…
Für Personen, die sich am 16. März 2024 im Vorbereitungsdienst befinden, gelten weiterhin die Vorschriften dieser Verordnung in der bis einschließlich zum 15.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.