Gesetze
Gesetz wird geladen …
Während des Vorbereitungsdienstes ist der Erholungsurlaub so zu bewilligen, dass der geordnete Ablauf der Ausbildung gewährleistet ist. Während der Ausbildung an der Archivschule Marburg - Hochschule für Archivwissenschaft (§ 9 Absatz 2 Nummer 1) ist er in den von der Archivschule festgesetzten Zeiten zu nehmen.
Krankheitszeiten und Urlaub aus besonderem Anlass werden bis zu insgesamt sechs Wochen auf den Vorbereitungsdienst angerechnet. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Ausbildungsarchiv.
Krankheitszeiten und Urlaub aus besonderen Anlässen werden auf die Lehrgangszeit angerechnet, soweit sie insgesamt acht Wochen nicht überschreiten.
Während des Vorbereitungsdienstes ist der Erholungsurlaub so zu bewilligen, dass der geordnete Ablauf der Ausbildung gewährleistet ist. Während der Ausbildung…
Urlaubszeiten werden regelmäßig nur auf das einzelne Ausbildungsjahr angerechnet. Andere Unterbrechungen, insbesondere Krankheitszeiten werden angerechnet,…
Urlaub aus besonderem Anlass und Krankheitszeiten werden regelmäßig nur insoweit angerechnet, als sie zusammen während des gesamten Vorbereitungsdienstes sechs…
Sonderurlaub, Dienstbefreiung und Krankheitszeiten können nur dann auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, wenn die Ausbildung nicht beeinträchtigt…
Krankheits- und Urlaubszeiten werden regelmäßig nur insoweit angerechnet, als sie zusammen 15 Arbeitstage nicht überschreiten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.