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Dieser Teil regelt den Vorbereitungsdienst, bei dem das Bachelorstudium und die Laufbahnausbildung nach den Teilen 1 bis 3 verbunden werden. Diese Art des Vorbereitungsdienstes wird im Rahmen dieses Teils als duales Studium bezeichnet. Das duale Studium besteht aus dem Bachelorstudiengang und den Ausbildungsabschnitten, die bei den Ausbildungsstellen in der vorlesungsfreien Zeit des Bachelorstudiums stattfinden.
Sofern in diesem Teil nicht etwas Anderes bestimmt wird, gelten für das duale Studium die Teile 1 bis 3.
Die Einstellung in das duale Studium setzt voraus, dass die sich bewerbende Person
Im dualen Studium werden bei den Ausbildungsstellen die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsinhalte vermittelt. Die konkreten Ausbildungszeiten sind jeweils vor…
Über die Einstellung in das duale Studium entscheidet die Ausbildungsbehörde.
Bewerbungen für das duale Studium sind an die Ausbildungsbehörde zu richten.
Das duale Studium kann von der Ausbildungsbehörde über die in § 7 geregelten Fälle hinaus auf Antrag maximal sechs Monate verlängert werden, sofern der…
Den Studierenden werden Wahllehrveranstaltungen angeboten, die die Pflichtlehrveranstaltungen ergänzen und die dort behandelten Themen vertiefen. Sie können…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.