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Der Vorsitz des Prüfungsausschusses gemäß § 17 Absatz 2 berichtet dem für das amtliche Vermessungswesen sowie dem für die Flurbereinigung zuständigen Ministerium zum 1. Mai eines jeden Jahres über die Ergebnisse der Prüfungen. Teil 4 Duales Studium
Die Feststellung des Prüfungsergebnisses trifft der Vorsitz. Sie wird der oder dem Auszubildenden schriftlich bekannt gegeben.
Der Vorsitz führt die laufenden Geschäfte des Prüfungsausschusses und bestimmt die Prüfungstermine. Die schriftliche Prüfung soll bereits während der…
Der Vorsitz des Prüfungsausschusses bestimmt, wann die Ausbildungsbehörde die Anwärterin und den Anwärter zur Prüfung zu melden und die Ausbildungsakte…
Der Vorsitz setzt Ort und Zeitpunkt der mündlichen Prüfung fest und teilt dies mindestens eine Woche vorher den zu prüfenden Personen mit. Die Ergebnisse der…
Die vorsitzende Person des Prüfungsausschusses gibt der zu prüfenden Person im Anschluss an die mündliche Prüfung das Ergebnis der Prüfung bekannt. Über die…
Die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten bestimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses. Sie sind den in Anlage 3 aufgeführten Stoffgebieten zu entnehmen. Jede…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.