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Das duale Studium dauert in der Regel 43 Monate und endet mit der Laufbahnprüfung. Die Ausbildungsdauer ist auf höchstens fünf Jahre begrenzt. Beurlaubungszeiten ohne Dienstbezüge, Zeiten des Mutterschutzes für Beamtinnen oder Krankheitszeiten werden nicht auf die Ausbildungsdauer angerechnet, wenn insgesamt die Dauer von mehr als drei Monaten überschritten wird.
Die Ausbildung dauert unbeschadet des § 8 vier Jahre. Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Bachelorprüfung, die zugleich Laufbahnprüfung ist. Die…
Die Ausbildung dauert unbeschadet des § 9 drei Jahre. Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Bachelorprüfung, die zugleich Laufbahnprüfung ist. Die…
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, sie ist auf höchstens fünf Jahre begrenzt. Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Bachelorprüfung, die…
Die Ausbildung dauert unbeschadet des § 8 drei Jahre. Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Bachelorprüfung, die zugleich Laufbahnprüfung ist. Die…
Die Ausbildung kann auf Antrag aus besonderen Gründen in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist…
Die Ausbildung kann auf Antrag aus besonderen Gründen in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Besondere Gründe sind insbesondere Beurlaubung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.