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Die Ausbildung dauert unbeschadet des § 9 drei Jahre. Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Bachelorprüfung, die zugleich Laufbahnprüfung ist. Die Ausbildungszeit ist auf höchstens sechs Jahre begrenzt.
Beurlaubungszeiten ohne Dienstbezüge, Zeiten des Mutterschutzes oder Krankheitszeiten werden nicht auf die Ausbildungszeit nach Absatz 1 angerechnet, wenn insgesamt die Dauer von mehr als drei Monaten überschritten wird. Hiervon kann auf Antrag abgesehen werden.
In den Fällen, in denen die Einhaltung der Studienzeitbegrenzung nach Absatz 1 eine unzumutbare Härte für die Studierenden darstellen würde und die dazu führenden Umstände nicht von ihnen zu vertreten sind, kann die oberste Dienstbehörde der Einstellungsbehörde im Einzelfall eine Ausnahme von der Ausbildungszeitbegrenzung nach Absatz 1 zulassen.
Für Studierende, die einem olympischen, paralympischen, deaflympischen oder special olympics Bundes- oder Landeskader angehören oder Mitglied einer entsprechenden Auswahlmannschaft sind und eine Empfehlung des Sportfachverbandes vorlegen, kann die Ausbildung um die mit dem Sportfachverband abgestimmte Trainings- und Wettkampfzeit bis zur Höchstausbildungszeit nach Absatz 1 verlängert werden.
Auf Antrag können Zeiten eines Vorbereitungsdienstes für eine Laufbahn mit vergleichbaren Ausbildungsinhalten von der obersten Dienstbehörde der Einstellungsbehörde bis zur Dauer eines Jahres auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Dem Antrag ist ein Votum der Hochschule beizufügen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Beurlaubungszeiten ohne Dienstbezüge, Zeiten des Mutterschutzes für Beamtinnen oder Krankheitszeiten werden auf die Ausbildungszeit nach Absatz 1 angerechnet,…
In den Fällen, in denen die Einhaltung der Studienzeitbegrenzung nach Absatz 1 eine unzumutbare Härte für die Studierenden darstellen würde und die dazu…
Das duale Studium dauert in der Regel 43 Monate und endet mit der Laufbahnprüfung. Die Ausbildungsdauer ist auf höchstens fünf Jahre begrenzt.…
Die Ausbildung kann auf Antrag aus besonderen Gründen in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Besondere Gründe sind insbesondere Beurlaubung,…
Gemäß § 16 Absatz 1 der Laufbahnverordnung der Polizei vom 4. Juni 2021 (GV. NRW. S. 684) in der jeweils geltenden Fassung kann der Vorbereitungsdienst um bis…
Bei einer notwendig werdenden Verlängerung von Ausbildungszeiten und beim erstmaligen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung kann die Einstellungsbehörde die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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