§ 22 GDBNDVerfSchVDV
Das Studium umfasst Fachstudien an der Hochschule und berufspraktische Studienzeiten.
Das Studium gliedert sich in fünf Studienabschnitte. Die Studienabschnitte verteilen sich wie folgt auf die Semester: SemesterStudienabschnitt1211. SemesterFachstudienzeit Grundstudium22. Semesterberufspraktische Studienzeit I33. SemesterFachstudienzeit Hauptstudium I44. Semesterberufspraktische Studienzeit II55. Semesterberufspraktische Studienzeit II66. SemesterFachstudienzeit Hauptstudium II
Die Dauer der Fachstudien beträgt insgesamt mindestens 2 000 Lehrstunden.
Für die Lehrveranstaltungen können digitale Lehrformate genutzt werden, sofern die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen berücksichtigt werden.
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist verpflichtend.