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Während der Ausbildung werden Arbeitsgemeinschaften bei den Bezirksregierungen eingerichtet. Die Referendarin oder der Referendar hat an der Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen. Sie oder er ist der Arbeitsgemeinschaft einer anderen Bezirksregierung zuzuweisen, wenn dies im Hinblick auf die Anzahl der Referendarinnen und Referendare und die örtlichen Gegebenheiten zweckmäßig ist.
Die Leitung der Arbeitsgemeinschaft hat die Referendarinnen und Referendare insbesondere mit der Verwaltung vertraut zu machen und sie anzuleiten, praktische Fälle richtig zu bearbeiten, die wesentlichen Fragen zu erkennen und Berichte und Entscheidungen zu entwerfen. Es sollen Kenntnisse vertieft und Anregungen für das Selbststudium sowie Gelegenheit zum freien Vortrag gegeben werden. Zweiter Teil Staatsexamen, Prüfungsordnung
Während der Ausbildung sind bei der Ausbildungsbehörde Arbeitsgemeinschaften einzurichten. Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist für die…
Die Referendarin oder der Referendar hat an der Arbeitsgemeinschaft, die beim Ministerium eingerichtet ist, teilzunehmen.
Die Leitung der Arbeitsgemeinschaft hat die Referendarinnen und Referendare vor allem mit den Verwaltungsaufgaben vertraut zu machen und sie anzuleiten,…
Während der Ausbildung sollen Arbeitsgemeinschaften bei den Bezirksregierungen eingerichtet werden. Die Anwärterin oder der Anwärter hat an der…
Die Referendarin oder der Referendar hat an der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft, die von den Ausbildungsleitungen der Bezirksregierungen eingerichtet ist,…
Zur Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft sind die Referendarinnen oder Referendare in der Regel zuzuweisen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.