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Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die durch die Vorbildungsvoraussetzungen gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 erworbenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse der Anwärterinnen und der Anwärter in fachbezogenen Schwerpunktbereichen der Laufbahnaufgaben fachpraktisch ergänzt werden.
Durch die Ausbildung sollen die Anwärterinnen und die Anwärter in die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung eingeführt werden und unter den Anforderungen der Praxis den Vollzug technischer Aufgaben der vermessungstechnischen Laufbahn kennenlernen. Dazu sind sie über die allgemeinen und fachbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu unterweisen und in ihrer Anwendung zu schulen.
Der Unterricht im Einführungs-, Fach- und Abschlusslehrgang wird im Einzelnen nach den in Anlage 2 aufgestellten Lehrplänen durchgeführt. Im Abschlusslehrgang sollen die während der übrigen Ausbildungsabschnitte erworbenen Rechts- und Verwaltungskenntnisse vertieft und planmäßig ergänzt werden.
Während der Ausbildung sollen Arbeitsgemeinschaften bei den Bezirksregierungen eingerichtet werden. Die Anwärterin oder der Anwärter hat an der Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen. Sie oder er ist der Arbeitsgemeinschaft einer anderen Bezirksregierung zuzuweisen, wenn dies im Hinblick auf die Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter und die örtlichen Gegebenheiten zweckmäßig ist. Die Leitung der Arbeitsgemeinschaft hat die Anwärterin oder den Anwärter vor allem mit der Verwaltung vertraut zu machen und sie oder ihn anzuleiten, praktische Fälle richtig zu bearbeiten, die wesentlichen Fragen zu erkennen und Berichte und Entscheidungen zu entwerfen. Es sollen Kenntnisse vertieft und Anregungen für das Selbststudium sowie Gelegenheit zum freien Vortrag und zur Teilnahme an Besprechungen gegeben werden.
In den berufspraktischen Ausbildungsabschnitten sind die Auszubildenden mit den Aufgaben und der Arbeitsweise der Ausbildungsstelle vertraut zu machen und über…
Die Ausbildung soll durch Lehrgänge, Seminare, Planspiele, Arbeitsgemeinschaften und Übungen in freier Rede vertieft werden. Lehrgangsinhalte für die…
Die Anwärterinnen und Anwärter werden unter Anrechnung auf die Ausbildungsabschnitte zu verwaltungs- und fachbezogenen Lehrveranstaltungen einberufen.
Während der praktischen Ausbildung sollen die Ausbildungsbehörden den Anwärterinnen und Anwärtern die Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Methoden vermitteln, die…
Während der praktischen Ausbildung sollen die Ausbildungsbehörden den Anwärterinnen und Anwärtern die Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Methoden vermitteln, die…
Die Ausbildung soll durch Lehrgänge, Seminare, weitere Lernmethoden, wie Planspiele, e-Learning, blended-Learning (integriertes Lernen) und Übungen in freier…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.