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Im Staatsexamen hat die Referendarin oder der Referendar nachzuweisen, dass sie oder er die auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden kann, mit den Aufgaben der Verwaltungen der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformation und den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut ist und über wirtschaftliches Denken und Managementkenntnisse verfügt.
Im Staatsexamen hat die Referendarin oder der Referendar ihre oder seine Führungsqualifikation nachzuweisen. Im Einzelnen soll sie oder er zeigen, dass die in…
Im Staatsexamen haben die Referendarinnen und Referendare ihre Führungs- und Fachqualifikation in ihrer jeweiligen Fachrichtung nachzuweisen. Im Einzelnen…
Im Staatsexamen hat die Referendarin oder der Referendar ihre oder seine Führungsqualifikation nachzuweisen. Im Einzelnen soll sie oder er zeigen, dass die in…
In der Großen Staatsprüfung haben die Referendarinnen und Referendare nachzuweisen, dass sie ihre an einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse…
In der Prüfung haben die Referendarinnen oder Referendare ihre Führungsqualifikation in ihrem Fachgebiet nachzuweisen. Im Einzelnen sollen sie zeigen, dass sie…
Die Referendarin oder der Referendar soll in der mündlichen Prüfung vor allem Verständnis für Management und Führung sowie für wirtschaftliche und rechtliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.