§ 29 SN-16984Zweck des Staatsexamens
Im Staatsexamen hat der Referendar nachzuweisen, dass er seine Kenntnisse in der Praxis anzuwenden versteht, mit den Aufgaben der Vermessungs- und…
§ 13 VAPV 2.2 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2
Im Staatsexamen hat die Referendarin oder der Referendar nachzuweisen, dass sie oder er die auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der…
§ 5 Abs. 1 LPOIIPrimarQualV SLVerordnung über den Erwerb einer zusätzlichen Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe (Lehramtsprüfungsordnung II - Qualifizierungsverordnung Primarstufe) Vom 4. Dezember 2019
Die Staatsprüfung, die im letzten Ausbildungshalbjahr der Qualifizierungsmaßnahme stattfindet, dient der Feststellung, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an…
§ 11 VAP 2.2 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Staatsprüfung besteht aus sechs Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung und dient der Feststellung, ob die Person im Verwaltungsreferendariat nach…
§ 14 NRW-31620Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Bergfach und im Markscheidefach (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berg- und Markscheidefach)
In der Großen Staatsprüfung haben die Referendarinnen und Referendare nachzuweisen, dass sie ihre an einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse…