II. BGHolzMetallDiszRZustAnOAnordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Die vorstehende Anordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
III. BVABesZustAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes sowie bei Klagen des Dienstherrn in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
II. BBiG§84AnO 15Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Die Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
II. BBiG§84AnO 17Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
II. BBiG2005§73AnOAnordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.