BGHolzMetallDiszRZustAnO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungII. BGHolzMetallDiszRZustAnOInkrafttretenAnordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Berufsgenossenschaft Holz und Metall I.Schlussformel Die vorstehende Anordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. I.Schlussformel