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Das Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz wird aufgelöst.
Die Bereiche Arbeitsschutz und technischer Verbraucherschutz (Abteilung B), medizinischer Arbeitsschutz (Abteilung C) sowie Immissionsschutz (Abteilung E) werden in das Landesamt für Umweltschutz eingegliedert, das die Bezeichnung Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz erhält. Die Ausstattung geht auf das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz über.
Die Zentralstelle für Gesundheitsberufe (Abteilung D) und die zentralen Laboreinrichtungen für die Bereiche Gesundheits- und Veterinärwesen sowie Lebensmittelüberwachung (Abteilungen F und G) einschließlich der dort wahrgenommenen Aufgaben werden in das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung eingegliedert, das die Bezeichnung Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (LSGV) erhält. Die Ausstattung geht auf das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz über.