VereinsGZustV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 VereinsGZustV SLVerordnung über die Regelung von Zuständigkeiten nach dem Vereinsgesetz Vom 1. Dezember 1964 § 1Leichte SpracheEinfache SpracheDiese Verordnung tritt mit dem Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 1