Gesetze
Gesetz wird geladen …
1Der Verfassungsgerichtshof kann eine Voruntersuchung anordnen. 2Er muss sie anordnen, wenn der Vertreter/die Vertreterin der Anklage oder der/die Angeklagte sie beantragt.
1Die Durchführung der Voruntersuchung kann einem Mitglied des Verfassungsgerichtshofs übertragen werden. 2Dieses Mitglied ist bei der Verhandlung und Entscheidung der Sache ausgeschlossen.