§ 12 VerfGlasAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Herstellung von Glaserzeugnissen“,
2.
„Betrieb von Produktionsanlagen“ und
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Herstellung von Glaserzeugnissen“,
„Betrieb von Produktionsanlagen“ und
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.