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Für die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern unterhält der Bund ein Bundesamt für Verfassungsschutz als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden.
Für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund und der Länder untereinander unterhält jedes Land eine Behörde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. Mehrere Länder können eine gemeinsame Behörde unterhalten.
Das Landesamt für Verfassungsschutz ist zuständig für die Zusammenarbeit des Freistaates Sachsen mit dem Bund und den anderen Ländern in Angelegenheiten des…
Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Die Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde werden von einer Abteilung…
Die Verfassungsschutzbehörde arbeitet mit Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammen.
Die Verfassungsschutzbehörde ist zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung und mitwirkende Behörde zugleich; sie kann sich der Hilfe anderer…
Die Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 bis 5 erfolgt in der Weise, dass es eigenes Wissen oder bereits…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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