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Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden drei Arbeitsproben einschließlich eines Arbeitsablaufplanes durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
Anfertigen einer Gravur,
Anfertigen einer Polimentvergoldung auf einer gravierten Platte und
Anfertigen einer Ölvergoldung.
Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen:
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz,
Arbeitsplanung,
Fertigungsverfahren,
Werkstoffkunde,
berufsbezogene Berechnungen,
Gestaltungstechniken,
Farbe, Form und Stilkunde.
im Prüfungsfach Arbeitsplanung:
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und…
Ausführen warenkundlicher Aufgaben,
Werkstoffe,
Auftragsabwicklungsprozesse planen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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