VerkdHSpFruSpPflEG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 8 VerkdHSpFruSpPflEGInkrafttretenGesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten Art 7Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Art 7