§ 8 Abs. 1 VerkEHKflAusbVZiel und Zeitpunkt der Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin eine Zwischenprüfung durchzuführen.
§ 10 Abs. 3 VerkEHKflAusbVPrüfungsbereich der Zwischenprüfung
Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
§ 19 Abs. 1 VerkEHKflAusbVZiel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Durch die Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel ist festzustellen, ob der Prüfling die…
§ 9 VerkEHKflAusbVInhalt der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf