§ 12 Nr. 2 VerkEHKflAusbVInhalt der Abschlussprüfung
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
§ 13 Nr. 1 VerkEHKflAusbVPrüfungsbereiche der Abschlussprüfung
Verkauf und Werbemaßnahmen,
§ 14 Abs. 2 VerkEHKflAusbVPrüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen
Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
§ 15 Abs. 2 VerkEHKflAusbVPrüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation
Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
§ 11 Abs. 1 VerkEHKflAusbVZiel und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
Durch die Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit…