§ 4 VerkEHKflAusbV
Die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin gliedert sich in: Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen und in Wahlqualifikationen als Teile des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Wahlqualifikation nach Absatz 3 Satz 1 sowie
wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes,
Warenpräsentation und Werbemaßnahmen,
Preiskalkulation,
Warenbestandskontrolle,
Warenannahme und -lagerung,
Verkaufen von Waren und
Servicebereich Kasse.
Die Wahlqualifikationen sind: Eine der Wahlqualifikationen ist im Ausbildungsvertrag auszuweisen. Der zeitliche Richtwert für die Wahlqualifikation beträgt 12 Wochen.
Sicherstellung der Warenpräsenz,
Beratung von Kunden,
Kassensystemdaten und Kundenservice und
Werbung und Verkaufsförderung.
Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes,
Information und Kommunikation,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
Umweltschutz.