§ 11 ZensG2021AG SLGesetz Nr. 2024 zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1851) in der Fassung der Änderung durch das Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2675) (Zensusausführungsgesetz 2022) Vom 25. März 2021
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 des Bundesstatistikgesetzes, soweit es sich um die Erfüllung der Auskunftspflichten nach § 23…
§ 24 BStatGGesetz über die Statistik für Bundeszwecke
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Statistische Bundesamt, soweit es Bundesstatistiken Das Gleiche…
§ 1 StatOWiZustV SLVerordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Statistik Vom 5. Mai 1987
Zuständige Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) vom 22.…
§ 9 Abs. 2 FPersGGesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen
Wird ein Verstoß in einem Unternehmen begangen, das im Geltungsbereich des Gesetzes weder seinen Sitz noch eine geschäftliche Niederlassung hat, und hat auch…
§ 28 Abs. 4 BKrFQGGesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr
Soweit eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 Nummer 1 oder 2 bei einer Kontrolle des Bundesamtes für Logistik und Mobilität festgestellt wird…