Verordnung über die Anwendung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände und des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes des Landes im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten vom 28. Mai 2003
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 VermgDAPOAnwV SL
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