Verordnung über die Anwendung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und höheren technischen Verwaltungsdienstes im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur Vom 3. März 2016*
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 BKMGemVwghtDAPVAnwV SL
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