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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Unbeschadet des § 27 tritt zum gleichen Zeitpunkt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände vom 2. Mai 2001 (Amtsbl. S. 1526), die zuletzt durch Gesetz vom 8. Dezember 2015 (Amtsbl. I S. 2219) geändert worden ist, außer Kraft. Dritter Teil: Sondervorschriften der Fachgebiete A. Sondervorschriften des Fachgebiets ARCHITEKTUR
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