VermittVergV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 VermittVergVInkrafttretenVerordnung über die Zulässigkeit der Vereinbarung von Vergütungen von privaten Vermittlern mit Angehörigen bestimmter Berufe und Personengruppen § 3Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 27. März 2002 in Kraft. § 3