VerpflG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 VerpflGGesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen § 3Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft. § 1 Abs. 4 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 3