§ 27 Abs. 3 VersG NRWVersammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wer öffentlich in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder anderen Darstellungen zur Teilnahme an einer…
§ 24 Abs. 2 Nr. 2 SächsVersGSächsisches Versammlungsgesetz
öffentlich, in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung, im Internet oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern,…
§ 28 Abs. 1 Nr. 2 VersG NRWVersammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Teilnahme an einer Versammlung aufruft, deren Durchführung vollziehbar verboten oder deren Auflösung vollziehbar angeordnet ist, soweit der Aufruf nicht…
§ 17 Abs. 5 SächsVersGSächsisches Versammlungsgesetz
Es ist verboten, öffentlich, in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung, im Internet oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern,…
§ 4 Abs. 1 BefBezG 2008Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 2 an einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder einem Aufzug teilnimmt oder zu einer solchen Versammlung…