§ 15 Abs. 5 VersAusglGGesetz über den Versorgungsausgleich
Übt die ausgleichsberechtigte Person ihr Wahlrecht nicht aus, so erfolgt die externe Teilung durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen…
§ 120g SGB 6Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
Wählt die ausgleichsberechtigte Person bei der externen Teilung von Anrechten nach dem Versorgungsausgleichsgesetz keine Zielversorgung aus und erfolgt der…
§ 14 Abs. 1 VersAusglGGesetz über den Versorgungsausgleich
Das Familiengericht begründet für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des…
§ 16 Abs. 1 VersAusglGGesetz über den Versorgungsausgleich
Solange der Träger einer Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis keine interne Teilung vorsieht, ist ein dort bestehendes…
§ 24 Abs. 2 VersAusglGGesetz über den Versorgungsausgleich
Für das Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung gilt § 15 entsprechend.