§ 13 Abs. 2 IndKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
§ 14 Abs. 1 FintMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche…
§ 15 Abs. 2 EdlStFAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
§ 19 Abs. 1 VfAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche…
§ 14 Abs. 1 BankkflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche…