§ 15 VersFinKflAusbV
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1.„Allgemeine Versicherungswirtschaft“ mit 20 Prozent,2.„Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ mit 30 Prozent,3.„Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ mit 20 Prozent,4.„Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ mit 20 Prozent sowie5.„Wirtschafts- und Sozialkunde“mit 10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind: Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu fassen.
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.