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Die Versorgungswerke haben in entsprechender Anwendung des § 2 der Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen vom 27. September 1995 (GV. NRW. S. 986) entsprechend den Grundsätzen für Pensions- und Sterbekassen Rechnung zu legen und Bericht zu erstatten.
Die Versorgungswerke haben in entsprechender Anwendung des § 1 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen vom 23. November 1996…
Die Versorgungswerke haben gemäß § 3 Rechnung zu legen und Bericht zu erstatten. Das Wertaufholungsgebot nach § 253 Absatz 5 des Handelsgesetzbuches in der im…
Die Versorgungswerke haben über ihre gesamten Vermögensanlagen, aufgegliedert in Neuanlagen und Bestände, in den von der Aufsichtsbehörde festzulegenden Formen…
Die Versorgungswerke haben über ihre gesamten Vermögensanlagen, aufgegliedert in Neuanlagen und Bestände, in den von der Aufsichtsbehörde festzulegenden Formen…
Die Mitglieder des Versorgungswerks sind zur Zahlung der satzungsgemäßen Beiträge verpflichtet, die durch Bescheid festgesetzt werden. Für die Berechnung ist…
zur Rechnungslegung und Berichterstattung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.