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Die Versorgungsbezüge der Versorgungsberechtigten des Landes werden, soweit § 2 nichts Abweichendes bestimmt, vom Landesamt für Besoldung und Versorgung festgesetzt, berechnet und abgerechnet.
Die Versorgungsbezüge sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, für die gleichen Zeiträume und im gleichen Zeitpunkt zu zahlen wie die Dienstbezüge der Beamten.
Die Festsetzung, Berechnung und Abrechnung der Versorgungsbezüge, die Bestimmung der Person der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers und die…
Zuständig für die Festsetzung der Versorgungsbezüge nach § 2 Nummer 1, 2 und 5 bis 12 in Verbindung mit § 49 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes ist…
Besoldung im Sinne des Satzes 1 sind alle Leistungen, die nach besoldungsrechtlichen Vorschriften geregelt sind. Für die Festsetzung und Auszahlung legt das…
Die Versorgungsbezüge sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, für die gleichen Zeiträume und im gleichen Zeitpunkt zu zahlen wie die Dienstbezüge der…
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist zuständig für die
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.