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(I) Durch § 9 InsO i.V.m. §§ 1 ff. der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet wurden die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen, bestimmte Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte ausschließlich in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem im Internet zu veröffentlichen. (II) Mit dem durch das Land Nordrhein-Westfalen für öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet entwickelten und dort bereits betriebenen Verfahren sollen auch die Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte des Saarlandes im Internet veröffentlicht werden. Mit dem Verfahren werden folgende Ziele verfolgt:
Die Insolvenzgläubiger und die weiteren an den Bekanntmachungen interessierten Stellen sollen einen gegenüber Print-Medien leichteren Zugang zu diesen Informationen erhalten. Darüber hinaus soll auch eine raschere Verfügbarkeit der Veröffentlichung der Insolvenzgerichte ermöglicht werden. Dieses Ziel wird durch den Wegfall gerichtsinterner Arbeitsschritte, von Postlaufzeiten und der mit einer Veröffentlichung in Print-Medien notwendigerweise verbundenen zusätzlichen Bearbeitungs- und Verteilzeiten erreicht.
Die bisher von den Insolvenzgerichten manuell durchgeführten Tätigkeiten sollen bei einer elektronischen Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte im Rahmen eines automatisierten Workflows erledigt werden.
Im Interesse einer leichteren Handhabung der Recherche durch die Insolvenzgläubiger und die weiteren an den Bekanntmachungen interessierten Stellen, aber auch im Hinblick auf damit verbundene Erleichterungen für die Insolvenzgerichte soll der Zugriff auf die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte der Länder über ein gemeinsames Internet-Portal ermöglicht werden.