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(I) Die Übermittlung elektronischer Mitteilungen von den Insolvenzgerichten zum Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erfolgt über ein Webformular oder als Dateitransfer aus dem Fachverfahren. (II) Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen stellt den Insolvenzgerichten, denen keine elektronische Veröffentlichungshilfe im Fachverfahren zur Verfügung steht, ein Webformular zur Erstellung elektronischer Mitteilungen, die zur Veröffentlichung im Internet bestimmt sind, zur Verfügung. Das Formular ist unter den Adressen www.insolvenzveroeffentlichung.de und www.insolvenzbekanntmachungen.de. aufrufbar. (III) Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen stellt weiterhin eine XML-Schnittstelle auf der Grundlage einer durch die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz noch zu beschließenden DTD zur Verfügung, die es ermöglicht, die Lösung an IT-Fachverfahren, die diese Schnittstelle unterstützen, anzubinden. Damit ist das Veröffentlichungsverfahren zukunftsoffen und bringt weitere Rationalisierungspotentiale mit möglichen Effizienzsteigerungen. Bei einer Datenübermittlung aus dem Fachverfahren senden die Insolvenzgerichte die zu veröffentlichenden Inhalte per Dateitransfer (ftp) zu einer Kopfstelle, die alle Meldungen an einen zentralen Server im Landesamt für Daten und Statistik Nordrhein-Westfalen weiterleitet. (IV) Die Kommunikation der Insolvenzgerichte mit dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erfolgt über das TESTA-Netz.