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Das öffentliche Veterinärwesen fördert und schützt die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere vor Leiden und Krankheiten, trägt zur Erhaltung und Entwicklung leistungsfähiger Tierbestände bei, schützt den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten und durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft und wirkt auf die Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hin.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat darüber zu wachen, dass die bestehenden Vorschriften für Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und sonstigen Bedarfsgegenstände eingehalten und die auferlegten Verpflichtungen erfüllt werden. Sie hat von dem Einzelnen und der Allgemeinheit Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit bedroht wird und über den Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung zu wachen.
Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärbehörden bestimmen sich insbesondere aus dem Tierseuchenrecht, Fleischhygienerecht, Geflügelfleischrecht, Tierkörperbeseitigungsrecht, Arzneimittelrecht, Betäubungsmittelrecht, Milchrecht, Tierzuchtrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht, den hierzu erlassenen EU-Bestimmungen sowie den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen.